Gespanschaftsgerichte entscheiden über Rechtsmittel gegen Amtsgerichtsurteile. Rechtsmittel können bei dem Gericht erster Instanz eingelegt werden, das das Urteil erlassen hat (Amtsgericht, gemäß der Auflistung weiter unten).
Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste: